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Positionspapier zum Critical Raw Materials Act der EU

12.07.2023: Mit dem Critical Raw Materials Act will die EU die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen stärken. Der Kommissionsentwurf droht jedoch, Menschenrechte, Indigene Rechte und Umweltstandards zu untergraben. Zusammen mit 40 europäischen Entwicklungs-, Umwelt- & Menschenrechtsorganisationen formulieren wir konkrete Forderungen, um Menschenrechte und Umwelt mit dem Gesetz besser zu schützen.

  

Am 16. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein europäisches Gesetz zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act - CRMA) vorgestellt. Die Verordnung hat das Ziel, die Versorgung mit kritischen Rohstoffen für die Industrie im Bereich der Energiewende, Digitalisierung, Verteidigung und Raumfahrt innerhalb der EU sicherzustellen. Derzeit führt die Europäische Kommission 34 "kritische" Rohstoffe auf, die sich durch eine hohe wirtschaftliche Bedeutung und ein großes Versorgungsrisiko auszeichnen, darunter Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Kupfer.
Der Abbau und die Weiterverarbeitung dieser Rohstoffe steht vielfach in Verbindung mit gravierenden Auswirkungen für Mensch und Natur. Das Business and Human Rights Resource Centre verzeichnete in den letzten 12 Jahren 510 Fälle von Menschenrechtsverletzungen allein im Bergbausektor. Zudem bedeuet Bergbau einen massiven Eingriff in die Natur und gefährdet damit Ökosysteme und die Lebensgrundlagen umliegender Gemeinden. Die bisherigen Entwürfe des CRMA fokussieren jedoch einseitig auf die Versorgungssicherheit der europäischen Industrie mit kritischen Rohstoffen. Menschenrechts- und Umweltbelange kommen darin zu kurz. Bestehende Regulierungen drohen sogar untergraben zu werden.

Von den Verhandler:innen in EU-Kommission, Parlament und Ministerrat fordern wir daher das Gesetz nachzuschärfen, um Ziele und Maßnahmen für die Reduktion des Primärrohstoffbedarfs nach kritischen Rohstoffen in das Gesetz zu integrieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken sowie Menschenrechte und Umwelt in Zusammenhang mit Bergbau besser zu schützen.

Zusammenfassung

1. Die EU sollte ihre Abhängigkeit von Primärrohstoffen aktiv verringern und nachfragebasierte Lösungen umsetzen, um den Verbrauch kritischer Primärrohstoffe bis 2030 um mindestens 10 Prozent zu senken. Dazu gehören die schrittweise Abschaffung von Einwegprodukten, die kritische Rohstoffe enthalten, die Einführung eines Materialpasssystems und die Verabschiedung nationaler Programme zur Förderung der Materialeffizienz und der Verwendung alternativer Materialien.

2. Der CRMA sollte sich nicht allein auf Zertifizierungssysteme stützen, um die Nachhaltigkeit eines Projekts zu ermitteln. Denn eine Zertifizierung allein ist keine Garantie für die Einhaltung verbindlicher Menschenrechtsstandards und Umweltvorschriften. Stattdessen sollte eine umfassendere Bewertung hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards durchgeführt werden. Wenn Zertifizierungssysteme genutzt werden, müssen mindestens folgende Kriterien erfüllt sein: Multi-Stakeholder-Governance, Einhaltung umfassender Menschenrechts- und Umweltstandards, Offenlegungsregeln, Zugang zu Beschwerdemechanismen und das Vorhandensein öffentlicher Prüfberichte.

3. Der alleinige Fokus des CRMA auf die Versorgungssicherheit der EU, die durch Partnerschaften gewährleistet werden soll, lässt einen globalen Gerechtigkeitsansatz missen. Es fehlen konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung von Nachhaltigkeitsstandards, zur Beteiligung der Zivilgesellschaft und zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in Drittländern. Vielmehr müssen die geplanten Partnerschaften an internationale Abkommen ausgerichtet werden, robuste Monitoring- und Abhilfemechanismen eingeführt und "Wertschöpfung" klar definiert werden, die Industrialisierung der Partnerländer muss unterstützt und die Zivilgesellschaft und Indigene Völker einbezogen werden, sowie Transparenz gewährleistet und das Unterlaufen von Verpflichtungen durch andere Vorschriften oder Handelsabkommen muss vermieden werden.

4. Der Fokus auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für kritische Rohstoffprojekte birgt die Gefahr, dass Umwelt- und Sozialstandards untergraben werden, und es an öffentlicher Zustimmung für die Projekte fehlt. Gestraffte Genehmigungsverfahren dürfen nicht auf Kosten von Umweltschutz oder Bürgerbeteiligung gehen. Die Berücksichtigung von Elementen wie die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) und die Rechte Indigener Völker müssen im Mittelpunkt strategischer Projekte stehen. Zusätzlich müssen Genehmigungsbehörden mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden, auf internationale Abkommen zu verwiesen, Transparenz gewährleistet werden und eine Untergruppe zu Nachhaltigkeit und verantwortungsvollen Bergbau innerhalb des Ausschusses für kritische Rohstoffe (Critical Raw Materials Board) eingerichtet werden. Tiefseebergbau muss aufgrund möglicher ökologischer und sozialer Auswirkungen ausgeschlossen werden.

5. Für den Erfolg des Europäischen Green Deals und die strategische Autonomie der EU ist es entscheidend, der Kreislaufwirtschaft im CRMA Vorrang einzuräumen. Das bedeutet, dass eine ehrgeizige Recyclingstrategie umgesetzt werden muss, die Kohärenz mit der Abfallhierarchie verbessert wird, die Ziele für die Recyclingkapazität innerhalb der EU erhöht werden, die Sammlung und Trennung von Komponenten, die kritische Rohstoffe enthalten, verbessert wird, Zielvorgaben für den Recyclinganteil aller Produkte mit kritischen Rohstoffen festgelegt werden, Maßnahmen für das öffentliche Beschaffungswesen aufgenommen und sichergestellt werden. Zudem muss die Verwertung von Bergbauabfällen unter umfassenden Vorschriften erfolgen und Pläne für die Sanierung von historischen Altlasten umfassen.

6. Der CRMA sollte umfassende Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung des ökologischen Fußabdrucks kritischer Rohstoffe enthalten. Dafür müssen eindeutige Kriterien für die Definition eines "erheblichen ökologischen Fußabdrucks" festgelegt werden. Dafür sollten Auswirkungen auf Kreislaufwirtschaft und Recyclingvorhaben, internationale Standards und nachhaltige Praktiken berücksichtigt werden, Vorabbewertungen und Konsultationen mit den relevanten Stakeholdern durchgeführt und der Europäische Wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel mandatiert werden, wissenschaftliche Empfehlungen abzugeben. Erklärungen zum ökologischen Fußabdruck für alle in den Verkehr gebrachten kritischen Rohstoffe einschließlich Zwischen- und Endprodukten sollten sichergestellt und delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Leistungsklassen für den ökologischen Fußabdruck mit spezifischen Parametern erlassen werden.

Zugehörige Dateien:
CRMA Position Paper Juli 2023_deutsche Version.pdfDownload (218 kb)
CRMA Position Paper Juli 2023_englische Version.pdfDownload (1259 kb)