Zum Inhalt springen

Außenwirtschaftsförderung

Neben den Vorgaben in Sorgfaltspflichtengesetzen oder in Ausschreibungen der öffentlichen Hand gibt es noch andere Mechanismen, mit denen Unternehmen zur Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechten verpflichten werden können.

Mit Geldern der Außenwirtschaftsförderung unterstützt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft bei ihrer globalen Geschäftstätigkeit jedes Jahr mit Milliardenbeträgen. Die geförderten Projekte liegen insbesondere in Ländern, die durch wirtschaftliche Risiken, oft aber auch durch problematische Menschenrechtslagen und schwache Regulierung, gekennzeichnet sind. Damit ermöglicht sie Unternehmen oft erst Geschäfte, die ansonsten zu risikobehaftet wären. Hermesbürgschaften dienen dabei der Exportförderung, Investitionsgarantien sichern Auslandsinvestitionen ab und mit Garantien für ungebundene Finanzkredite fördert die Bundesregierung Rohstoffvorhaben im Ausland.

Finanzierungen stehen am Beginn menschenrechtlich gefährlicher Projekte von Unternehmen und sind deshalb eine Möglichkeit, Umwelt und Menschenrechts-Standards vorauszusetzen. Um dieses Ziel, an dem neben uns auch andere NGOs schon lange aber eher sporadisch arbeiten, gemeinsam voranzutreiben, hat WEED unter dem Dach von CorA eine AG Außenwirtschaftsförderung gegründet. Seit 2022 befindet sich diese im Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), beispielsweise in Bezug auf die Einführung Klimapolitischer Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien, aber auch in Bezug auf die Umwelt- und Menschenrechtsprüfung (USM) der Projekte, für die die Bundesregierung Bürgschaften übernimmt.

Neben der effektiven Vorgabe und auch Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards fordern wir beispielsweise mehr Transparenz darüber, für welche Projekte die Bundesregierung im Detail (Ortsangabe) bürgt und welche Sorgfaltspflichten die Verträge genau enthalten. Außerdem müssen Menschenrechtsexpert*innen, NRO vor Ort und unabhängige Quellen ins Monitoring und die Überprüfung von Missständen einbezogen werden, da sie unabhängig vom Projektbetreiber Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen können. Alle Forderungen stehen in diesem Positionspapier.