Beschaffung von Natursteinen unter Berücksichtigung der Transportentfernung
Gegenstand dieser Stellungnahme von Rechtsanwältin Katja Gnittkeim Auftrag von WEED ist die Frage, ob die Transportentfernung und/ oder Transportemissionen Kriterien in Vergabeverfahren, die die Beschaffung von Natursteinen betreffen, sein können.
Der Abbau und der Handel mit Natursteinen erstrecken sich über den gesamten Globus. Produktion und Transport von Natursteinen haben Implikationen auf Mensch, Natur und Klima. Die Wahrscheinlichkeit der Verletzung von sozialen und ökologischen Anforderungen ist in unterschiedlichen Teilen der Welt unterschiedlich zu beurteilen. Bei der Gewinnung und Verarbeitung von Natursteinen in Niedriglohnländern werden nicht selten zentrale Arbeits- und Menschenrechte verletzt. Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards in asiatischen Steinbrüchen und steinverarbeitenden Betrieben liegen häufig unterhalb der z.B. in Deutschland geltenden Standards. Abbau und Transporte führen zu Emissionen und haben Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
Öffentliche Auftraggeber, wie z.B. Kommunen, beschaffen Natursteine für Bauvorhaben (u.a. Pflaster, Bordsteinprofile, Granitpoller). Bei der Beschaffung unterliegen öffentliche Auftraggeber dem Vergaberecht. Vor dem Hintergrund der eingangs angesprochenen Bedingungen und Auswirkungen von Abbau, Handel und Transport hat eine Beschaffung von Natursteinen aus regionalen Quellen aus Europa unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten Vorteile.
Infos
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- Typ: Sonstiges
- Sprache: Deutsch
- Kategorien: Öffentliche Beschaffung, Rohstoffgerechtigkeit
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