Sorgfaltspflichtengesetze
WEED engagiert sich für ein Weltwirtschaftssystems in dem Menschenrechte und Umweltstandards Vorrang vor Profitgier und kapitalistischer Wachstumslogik haben.
Bislang sind Unternehmen jedoch viel zu selten rechtlich dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte und umfassende Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zu beachten. Tatsächlich beruhen die meisten Standards bezüglich menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten auf Freiwilligkeit. Unternehmen müssen jedoch viel stärker in die Verantwortung genommen werden und das geht nur mit rechtlich bindenden Rahmenbedingungen, an die sich alle Unternehmen zu halten haben.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 11. Juni 2021 durch den Bundestag verabschiedet wurde. Große deutsche Unternehmen werden nun erstmals zu menschenrechtlichen Sorgfaltsmaßnahmen in ihren Lieferketten verpflichtet. Leider weist das Gesetz einige eklatante Schwächen auf: Bei weitem nicht alle Unternehmen werden erfasst, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung werden auch in Zukunft kaum eine Möglichkeit haben vor deutschen Gerichten eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Rechte missachtet haben.
Daher tritt WEED für eine Verschärfung des deutschen LkSG ein. Zudem setzen wir uns für eine starke, europäische Regulierung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (CSDDD) und für ein verbindliches UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Treaty) ein. WEED ist im Trägerkreis der Initiative Lieferkettengesetz.