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1 Jahr neues Vergabegesetz in Berlin - aber keine neue Vergabe

Berlin, 22.7.2011 - Die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften und umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin kritisieren die mangelhafte Umsetzung des neuen Landesvergabegesetzes, das genau vor einem Jahr am 22.07.2010 in Kraft getreten ist.

Circa fünf Milliarden Euro gibt allein das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen aus. Mit dem Vergabegesetz sollte eine ökologische, soziale und faire Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeigt jedoch, dass das Gesetz bis heute kaum Umsetzung findet.

Ein Grund dafür wird deutlich, wenn man sich die Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung zu ILO-Kernarbeitsnormen ansieht. Obwohl Zertifikate zu den zentralen Kontrollinstrumenten der Richtlinien gehören, fehlen in den Schreiben der Verwaltung umfassende Informationen zu der komplexen Materie. Vereinzelte Rechercheempfehlungen sind oft veraltet. Ohne gezielte Schulungen sind die meisten Beschaffenden mit den neuen Kriterien jedoch überfordert, zumal die Vergabestellen personell kaum in der Lage sind neue Aufgaben nebenbei zu bewältigen.

Zusätzlich widerspricht die Berliner Senatsverwaltung ihren eigenen politischen Vorgaben. Als Nachweis für die Einhaltung der Richtlinien wird den Vergabestellen die von Unternehmen zu unterzeichnende "Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" empfohlen. Bei dieser Eigenerklärung handelt es sich nicht, wie der Name verspricht und anders als in anderen Bundesländern gehandhabt, um eine Erklärung über die Einhaltung der sozialen Standards. Vielmehr kann das Unternehmen hier mit einer bloßen Unterschrift erklären, dass es eben nicht dazu in der Lage ist, Nachweise zu erbringen. Würde es der Gesetzgeber ernst meinen, müsste der Bieter in einem solchen Fall vom Verfahren ausgeschlossen werden.

"Aus unserer Sicht ist das keine Umsetzung der Vorschriften zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Es ist eine Mogelpackung aus der Trickkiste des Vergaberechts", so Veselina Vasileva von WEED für das FAIRgabe-Bündnis. "Die eigentliche Funktion einer Eigenerklärung ist es, eine klare Nachfrage nach sozial und fair hergestellten Produkten zu schaffen. Mit der Berliner Praxis wird dieser Zweck verfehlt und eine unsoziale und unfaire Produktion von Gütern auf der Basis des neuen Vergabegesetzes legitimiert", so Astrid Geiermann vom Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag - BER.

"Angesichts solcher Schlupflöcher ist es nicht verwunderlich, dass auch die angekündigte Kontrollgruppe bis dato fehlt. Die Abgeordneten hatten - anders als vom Senat ursprünglich vorgesehen - die verbindliche Einrichtung einer Kontrollkommission gefordert und beschlossen. Mit welcher Besetzung und ab wann diese aktiv werden soll, ist jedoch noch völlig unklar, " kritisiert Doro Zinke, Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg die mangelhafte Umsetzung. "Wichtig ist außerdem, dass Gewerkschaften und NROs in der Kontrollkommission einbezogen werden", fordert Zinke.

"Aus Sicht der Gewerkschaften ist völlig unverständlich, dass die SPD-Spitze in Berlin immer noch auf 7,50 Euro Mindestlohn beharrt", so Peter Keibel von der IG BAU. In anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz und Bremen habe die SPD schon 8,50 Euro beschlossen, in NRW gar 8,62 Euro.

"Das Vergabegesetz war die notwendige Voraussetzung einer grünen Beschaffung", so Tobias Pforte-von Randow von Germanwatch. "Die Ausführungsvorschriften für ökologische Kriterien sind zwar bald erstellt, allerdings ist zu befürchten, dass der derzeitige politische Wille fehlt, sie umzusetzen." Angesichts dieser erschütternden Bilanz, fordert das Berliner FAIRgabe-Bündnis die Konzentration von Aufmerksamkeit und Ressourcen auf die praktische Umsetzung des neuen Vergabegesetzes.

Kontaktpersonen für die Presse: Tobias Pforte-von Randow (Germanwatch): 0173-4350506; Veselina Vasileva (WEED): 0176-20019300;

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