EU-Lieferkettengesetz beschlossen - EU-Rat verabschiedet Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards
"Obwohl manche Wirtschaftsakteure und insbesondere die FDP das Vorhaben auf den letzten Metern noch massiv behindert haben, können wir heute einen großen Erfolg der Zivilgesellschaft feiern. Dieses Gesetz markiert ein grundlegendes Umdenken, da die EU erstmals Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten”, kommentiert Anton Pieper, WEED e.V.
"Besonders erfreulich ist, dass das EU-Lieferkettengesetz im Bereich der zivilrechtlichen Haftung über das Anfang 2023 in Kraft getretene deutsche Gesetz hinausgeht," so Pieper weiter. "Das heißt, dass es für Betroffene nun möglich sein wird, Schadensersatz zu verlangen, wenn Menschenrechtsverletzungen eindeutig von Unternehmen verursacht wurden, für die das Gesetz gilt. Hier muss die Bundesregierung das deutsche Gesetz nun schleunigst anpassen."
Allerdings erfasst das EU-Gesetz Unternehmen nur, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro haben. Darüber hinaus gibt es noch weitere signifikante Schwachstellen der EU-Richtlinie. So enthält sie bspw. keine klimabezogenen Sorgfaltspflichten und auch die Vorschriften zum Klimaplan sind nicht ambitioniert genug.
WEED ist Trägerorganisation der Initiative Lieferkettengesetz, welche heute eine Analyse der Unterschiede zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz und den daraus entstehenden nötigen Maßnahmen der Bundesregierung veröffentlicht hat. Das zivilgesellschaftliche Bündnis aus zeitweise mehr als 140 Organisationen hatte sich seit 2019 erfolgreich zunächst für ein deutsches und danach für ein europäisches Lieferkettengesetz eingesetzt.
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Kontakt:
Anton Pieper, Referent Wirtschaft und Menschenrechte, WEED, 030 / 280 44 820, anton.pieper@weed-online.org