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EU Lieferkettengesetz ist wichtiger Schritt hin zu mehr Unternehmensverantwortung

"Das Gesetz ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Es bestehen allerdings eklatante Lücken im Bereich Finanzdienstleistungen: die Sorgfaltspflichten gelten für diese vorläufig nicht. Europäische Finanzinstitute tragen im besonderen Maße zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bei. Und auch im Umwelt- und Klimabereich müsste das Gesetz wesentlich weitreichender sein", kommentiert Anton Pieper, Referent Wirtschaft und Menschenrechte bei WEED.

Nach jahrelangen, teils zähen Verhandlungen stellt die Einigung auf das Gesetz einen wichtigen Beitrag auf den Weg zu mehr Gerechtigkeit entlang globaler Wertschöpfungsketten dar. Insbesondere für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, welche durch europäische Unternehmen mitverursacht werden, ist das Gesetz ein wichtiges Signal.

"Von der Bundesregierung erwarten wir nun, dass sie dem Gesetz im EU-Rat zustimmt, damit es endgültig vom Rat und Parlament Anfang 2024 verabschiedet werden kann", fordert Pieper. "Und dann kommt es darauf an, wie das Gesetz in nationales Recht übersetzt wird", mahnt Pieper.

"Nur, wenn die nationalen Gesetzgebungen das europäische Gesetz ambitioniert umsetzen, können Menschenrechte in Zukunft wirksam geschützt werden."

Kontakt: Anton Pieper, Referent Wirtschaft und Menschenrechte

Mail: anton.pieper@weed-online.org

Tel: 030 - 28044820 Web: www.weed-online.org

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz

Pressemitteilung der EU

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