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Kürzungen in der EZ jetzt auch auf EU-Ebene?

In aktuellen EU-Haushaltsverhandlungen droht Entwicklungszusammenarbeit doch eingespart zu werden.

In den Verhandlungen über den nächsten Haushalt der EU, den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2028–2024, gerät die europäische Entwicklungszusammenarbeit zunehmend unter Druck.

Dem jüngsten Verhandlungskompromiss aus Feder der irischen EU-Ratspräsidentschaft zufolge soll der künftige MFR gegenüber der bisherigen Verhandlungsgrundlage des EU-Kommissionsentwurfs um rund acht Prozent schrumpfen. Diese Einsparungen werden überproportional bei der Außenfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit unter Heading 3 angesetzt, wo Kürzungen von rund 17 Prozent im Raum stehen. Andere große Ausgabenbereiche, etwa die Agrarpolitik, sollen dagegen geschont werden, worüber die Mitgliedstaaten allerdings tief gespalten sind. Es ist unwahrscheinlich, dass der irische Vorschlag so umgesetzt wird, allerdings haben sich unter den europäischen Regierungen bisher keine Verteidigerinnen von Heading 3 gemeldet. Die fiskalkonservativen Staaten, angeführt von Deutschland, wünschen sich noch größere Einsparungen im Gesamtvolumen des MFR.

Alles deutet darauf hin, dass sich der internationale Trend sinkender Entwicklungsausgaben nun auch auf EU-Ebene niederschlägt. Nachdem die USA und europäische Staaten ihre nationalen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit bereits deutlich gekürzt haben, wurden die Ausgabenziele im ursprüngliche EU-Kommissionsvorschlag noch erhöht, wenn auch enger ausgerichtet entlang von Entwicklungs-, Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen und mit großer Betonung auf Privatkapitalmobilisierung. Aber eine Umsetzung des irischen Vorschlags würde eine Erhöhung höchstwahrscheinlich zunichtemachen und die ohnehin gefährdete Erreichung der Sustainable Development Goals zusätzlich erschweren. Mit Blick auf die Agenda 2030 sendet dies ein problematisches Signal zu einem Zeitpunkt, an dem die Finanzierungslücken für nachhaltige Entwicklung weltweit wachsen.

Problematisch ist dabei auch die demokratische Dimension des Verfahrens. Das Europäische Parlament, die einzige direkt gewählte Institution der EU, hat beim MFR nur begrenzte Mitspracherechte. Es kann weder den ursprünglichen Entwurf vorlegen noch die eigentlichen Verhandlungen offiziell führen, sondern am Ende lediglich dem Gesamtpaket zustimmen oder es ablehnen. Dass dieser Institution diese eigentliche Kernkompetenz eines demokratischen Parlaments fehlt, wirft grundlegende Legitimitätsfragen auf.

Die politischen Möglichkeitsfenster in den Haushaltsverhandlungen sind beschränkt, der zivilgesellschaftliche Einfluss und die öffentliche Aufmerksamkeit gering. Die immer offenere Unterordnung der Entwicklungszusammenarbeit unter geopolitische Interessen ist zutiefst problematisch. Aus progressiver Sicht war daher nie ein großer Aufbruch in der europäischen Entwicklungspolitik beim MFR 2028-2034 zu erwarten.

Trotzdem sind die geplanten Kürzungen der falsche Weg. EU-Mittel finanzieren weltweit öffentliche Daseinsvorsorge, in einer Zeit, wo ärmere Staaten kaum über eigene Mittel für deren Ausbau verfügen. Auch wenn die bisherige Entwicklungszusammenarbeit nie frei von Machtasymmetrien und Widersprüchen war, wäre eine Weltordnung, die zunehmend von Blockkonkurrenz und dem Recht des Stärkeren geprägt wird, für viele Länder des Globalen Südens ein noch deutlich schlechteres Angebot.

Bild: European Union


Infos

  • Autor*innen : Simon Pompé
  • Referat: Internationale Finanzen (allgemein)

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